Das Hamburger Unternehmen 1Komma5° hat ein Verfahren rund um ein Werbeversprechen vor dem Landgericht Hamburg in allen Punkten gewonnen. Das Gericht sei der Auffassung, dass klar kenntlich gemacht werde, dass Strom nicht generell kostenlos sei.
Der Antrag eines Wettbewerbers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das New Energy Unternehmen und Anbieter der Strommarkt-Software Heartbeat AI wurde vollumfänglich zurückgewiesen. Im Verfahren ging es um „kostenloser Strom“.
Die Richter seien laut 1Komma5° der Auffassung, dass in einer der verfahrensgegenständlichen Veröffentlichung klar kenntlich gemacht werde, dass Strom bei 1Komma5° für Verbraucher nicht generell kostenlos sei. So heißt es im Beschluss, das Unternehmen verspreche vielmehr „außergewöhnlich günstige oder sogar kostenlose Strompreise, was bei dem Geschäftsmodell [von 1Komma5°] auch unwiderlegt der Fall sein soll“.
Auch eine weitere verfahrensgegenständliche Veröffentlichung enthalte keine unzulässige Werbung durch 1Komma5°: Darin werde „das Geschäftsmodell [von 1Komma5°] mit durchaus kritischen Anmerkungen dahin erläutert, dass der Strombezug in bestimmten Sondersituationen kostenlos sein könne bzw. dem Kunden bei bestimmten Investitionen u.a. in Solaranlagen per Saldo mehr Einnahmen als Ausgaben entstehen können, wobei diese Ausführungen unwiderlegt geblieben sind“. Auch bei dem Satz „Deutschlands günstigster Strom, ab 0 Cent / kWh“ handele es sich nicht um unzulässige Werbung mit kostenlosem Strom.
Philipp Schröder, CEO und Mitgründer von 1Komma5°, zur Entscheidung: „Solar- und Windstrom sind die günstigste, sicherste und sauberste Energie. Das kommunizieren wir genau so. Unsere Kundinnen und Kunden verstehen das – und sie sehen es am Ende vor allem auf ihrem Konto. Wir verstehen uns als Pionier im Bereich der Erneuerbaren und werden nicht müde, uns dafür auch einzusetzen.“
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