In Deutschland nimmt die Zahl der Balkonkraftwerke spürbar zu. So gingen im zweiten Quartal dieses Jahres laut dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur über 152.000 Mini-PV-Anlagen ans Netz. Gegenüber dem Vorjahresquartal ist dies ein Plus von 52 Prozent.
Das Marktstammdatenregister verzeichnet derzeit rund 563.000 in Betrieb befindliche Anlagen. Doch die tatsächliche Zahl dürfte höher liegen. Einerseits gibt es eine mehrwöchige Nachmeldefrist und andererseits Anlagen, die bislang nicht angemeldet wurden und wohl auch nicht werden.
Für den Schub gesorgt haben sicherlich die im Vergleich zum vergangenen Jahr deutlich gefallenen Preise bei gleichzeitig spürbarer Leistungssteigerung der PV-Anlagen. Hinzu kommt, dass die Bundesnetzagentur die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister vereinfacht hat. Seit April müssen neben den Angaben zur eigenen Person nur noch fünf statt 20 weitere Angaben gemacht werden. Auch die Nutzerführung im System wurde modernisiert.
Seit Mai dürfen zudem steckerfertige Solaranlagen mit 800 Watt einspeisen. Dies hatte der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) im Mai mitgeteilt. Für Betreiber von Mini-PV-Anlagen kamen noch einmal Erleichterungen dazu. Mit der Gesetzesänderung ist die Anmeldung von steckerfertigen PV-Anlagen beim jeweiligen Netzbetreiber entfallen. Neu ist außerdem, dass bei der Inbetriebnahme von Mini-PV-Anlagen ein Zweirichtungszähler noch nicht vorhanden sein muss. Mit der Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister wird automatisch die Prüfung, ob der Zähler getauscht werden muss, angestoßen. Alle möglichen weiteren Schritte übernehmen Netz- und Messstellenbetreiber eigenständig.
Für Mieter wird die Installation von Balkonkraftwerken übrigens auch leichter. Künftig können Vermieter und Eigentümer ihre Zustimmung nicht mehr ohne einen triftigen Grund verweigern. Hierfür hat der Bundestag Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht beschlossen. Das Gesetz muss jedoch noch den Bundesrat passieren. Vermieter und die WEG haben zwar dann noch ein Mitspracherecht, wie das Balkonkraftwerk genau angebracht werden muss. Die Installation an sich kann so aber nicht mehr einfach abgelehnt werden.
Bild: Haier
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