Seit dem 17. November ist das entsprechende Gesetz in Kraft getreten, welches u.a. Elektrofahrzeuge wieder 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit und das Laden beim Arbeitgeber erleichtert.
Gemeinsam mit dem Umweltbonus wurden weitere steuerliche Vorteile für Elektrofahrzeuge in Aussicht gestellt. Waren Elektrofahrzeuge ursprünglich seit dem 1. Januar dieses Jahres nur 5 Jahre von der Kfz-Steuer befreit, wurde dies wieder gekippt.
10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit – Auch umgerüstete Fahrzeuge
Elektrofahrzeuge sind somit 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreut. Dies gilt bei erstmaliger Zulassung im Zeitraum vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2020. Somit auch rückwirkend zum 01. Januar 2016. Die genauen Details können im Bundesgesetzblatt nachgelesen werden.
Übrigens neu: Diese Steuerbefreiung gilt für technisch umgerüstete Fahrzeuge, die ursprünglich zum Zeitpunkt der erstmaligen verkehrsrechtlichen Zulassung mit Fremdzündungsmotoren oder Selbstzündungsmotoren angetrieben wurden.
Dafür muss dieses Fahrzeug im Zeitraum vom 18. Mai 2016 bis zum 31. Dezember 2020 nachträglich zu einem Elektrofahrzeug im Sinne des § 9 Absatz 2 umgerüstet worden sein und für die bei der Umrüstung verwendeten Fahrzeugteile ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis nach § 22 in Verbindung mit § 20 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erteilt worden.
Wie auch immer, die Details dazu könnt ihr in diesem Gesetz nachlesen. Für mich entscheidend ist der Punkt, dass jetzt auch umgerüstete Fahrzeuge eine Kfz-Steuerbefreiung erhalten, auch wenn diese nicht gerade riesig ist. Aber Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist.
Laden beim Arbeitgeber kein geldwerter Vorteile
Der geldwerte Vorteil ist eine Art der Vergütung, die über den reinen Lohn hinausgeht und nicht in Geld ausbezahlt wird. Dementsprechend ist ein geldwerter Vorteil auch als Sachbezug oder Sachleistung bekannt. Dürfte ein recht einleuchtender Satz sein, auch für jemanden wie mich der kein Steuerberater ist.
Bisher galt das Laden des Elektrofahrzeugs beim Arbeitgeber als geldwerter Vorteil und genau dieser Punkt ist jetzt weggefallen. Wer also zukünftig beim Arbeitgeber laden möchte, muss dieses nicht mehr versteuern.
Außerdem gibt es nach dem Gesetz weitere Vergünstigungen/Einsparungen wenn es um den Dienstwagen geht. Ich bin, wie gesagt, kein Steuerberater und daher müsstet ihr euch einmal mit diesem in Verbindung setzen und den § 6 Absatz 1 Nummer 4 auseinander nehmen.
„Gerade Dienstwagenflotten stellen ein wichtiges potenzielles Marktsegment für Elektrofahrzeuge dar. Damit der derzeit noch höhere Anschaffungspreis eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs im Vergleich zu herkömmlichen Kraftfahrzeugen kein hinderliches Kaufkriterium darstellt, wird die Regelung für die private Nutzung dieser Fahrzeuge verbessert. Nach Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestages ist vorgesehen, dass bei der Besteuerung des geldwerten Vorteils von Dienstwagen der höhere Listenpreis von Elektro-Pkw gegenüber konventionellen Kraftfahrzeugen um den Batteriepreis ausgeglichen werden soll. Somit soll sichergestellt werden, dass Elektro- und Hybridfahrzeuge keinen einkommensteuerrechtlichen Nachteil haben.“, so auf bmwi.de.
Damit hätten wir neben dem bekannten Umweltbonus also weitere Vorteile. Im Detail wäre es interessant noch zu wissen wie sich der Punkt mit dem Dienstwagen berechnet und ob man tatsächlich dabei günstiger oder zumindest gleichwertig davon kommt. Über die Befreiung der Kfz-Steuer lässt sich streiten. Viele der ganzen Punkte werden als „nicht hilfreich“ bezeichnet. In Summe sind es aber immer mehr Punkte die Vorteile bieten. Beim Arbeitgeber kostenlos laden können? Und dies bezieht sich, soweit man das herauslesen kann, nicht einzig und allein auf Dienstwagen. Somit kommen auch Privatfahrzeuge in den Genuss.
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