Im vergangenen Oktober trat die neue Regelung im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft. Die neunmonatige Übergangsfrist läuft am 24. Juli aus und betrifft den stationären Handel wie auch Online-Händler.
Mit der neuen Regelung soll die Sammelmenge von Altgeräten steigen und mehr wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen werden. Händler müssen nach dem Stichtag definitiv alte Elektronikgeräte kostenlos zurücknehmen.
Es scheint dennoch noch immer einige Händler zu geben, die entsprechend unvorbereitet sind. Zu dieser Feststellung kommt Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft. Möglichen Verbraucherklagen kann vorgebeugt werden, wenn man sich jetzt noch kurzfristig auf die Rücknahmepflicht einstellt.
Händler mit einer Ladenfläche von mehr als 400 Quadratmetern und Online-Händler mit einem Lager mindestens dieser Größenordnung sind davon betroffen. Altgeräte sind dann kostenlos zurücknehmen, wenn eben der Kunde ein gleichartiges Neugerät sich zulegt oder das alte Geräte eine Kantenlänge von weniger als 25 Zentimeter vorweist.
Kleingeräte müssen jederzeit zurückgenommen werden, daran hat sich nichts geändert. Vor über einem Jahr ries die Deutsche Post ihr Programm „Electroreturn“ ins Leben. Hierbei kann eine kostenlose Versandmarke gedruckt werden. Wichtig zu wissen ist noch, dass die Abmessung des Umschlags nicht 35 x 25 x 5 cm überschreiten darf und ein maximales Gewicht von 1 kg zugelassen ist. Batterien müssen entfernt werden und bei einem alten Handy darauf achten, dass eure Daten gelöscht sind und die SIM-Karte entfernt wurde.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen
Kommentieren