Die Bundesregierung hat heute eine wichtige Grundlage für die weitere Beschleunigung desStromnetzausbaus geschaffen. Das Kabinett hat den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwurf einer Verordnung über die Zuweisung der Planfeststellung für länderübergreifende und grenzüberschreitende Höchstspannungsleitungen auf die Bundesnetzagentur (Planfeststellungszuweisungsverordnung (PDF: 45,8 KB)) verabschiedet. Damit wird dieBundesnetzagentur künftig neben der Trassenplanung auch die Planfeststellungsverfahren für die zentralen länder- und grenzüberschreitenden Höchstspannungsleitungen durchführen.
Bundesminister Dr. Philipp Rösler: „Ein zügiger Ausbau der Netze ist entscheidend für das Gelingen derEnergiewende. Die Bundesregierung hat heute die Weichen dafür gestellt, den Netzausbau weiter zu beschleunigen. Durch die Bündelung der Planungs- und Genehmigungsverfahren bei der Bundesnetzagentur wird eine Entscheidung „aus einer Hand“ gewährleistet und das Verfahren weiter vereinfacht. Die Bundesregierung hat damit ihren Teil dazu getan, die im März mit den Ländern im Kanzleramt getroffenen Beschlüsse zur Beschleunigung des Netzausbau umzusetzen. Nun sind die Länder am Zug, die der Verordnung im Bundesrat zustimmen müssen.“
Die Verordnung ergänzt den Entwurf der Bundesregierung für ein Bundesbedarfsplangesetz vom 19. Dezember 2012, mit dem die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf bestimmter Höchstspannungsleitungen gesetzlich festgeschrieben wird.
Die Bundesnetzagentur legt bereits die Trassenkorridore für die im Bundesbedarfsplangesetz gekennzeichneten länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Leitungsvorhaben fest. Diese sind für die nachfolgenden Planfeststellungsverfahren verbindlich. Mit der zusätzlichen Übertragung der Planfeststellungszuständigkeit auf die Bundesnetzagentur wird das Nebeneinander verschiedener Länderzuständigkeiten für länderübergreifende Trassen zukünftig vermieden. Dadurch werden Synergien genutzt, die Transparenz erhöht, der Verwaltungsaufwand reduziert und das Verfahren insgesamt beschleunigt.
Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben am 21. März 2013 im Kanzleramt erklärt, dass sie anstreben, dass der Bundesrat das Bundesbedarfsplangesetz und die Planfeststellungszuweisungsverordnung im Juni 2013 abschließend berät. So könnten beide Vorhaben noch vor der Sommerpause in Kraft treten.
Quelle: Pressemitteilung BMWi
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