Checkliste: Ausbildungsvertrag und seine Bestandteile

Die Ausbildung hat bei vielen jungen Menschen erst kürzlich begonnen und die Bewerbungsphasen für kommendes Jahr befinden sich schon im Endspurt. Vor allem der Fachkräftemangel in der Elektrobranche kann für viele von euch eine große Chance für die Zukunft bilden und eure Chancen stehen mit dem ersten Schritt, der Ausbildung, wirklich gut. Sobald ihr eine Zusage erhalten habt kommen die weiteren Gespräche zustande und irgendwann auch der Ausbildungsvertrag (Berufsausbildungsvertrag). 

Auch für mich war die Beschäftigung mit dem Ausbildungsvertrag von großer Bedeutung und gehört auch zu einem Themenfeld in der Berufsschule. Verträge spielen ab der Ausbildung eine noch wesentlich größere Rolle und man sollte sich mit dem eigenen Vertrag unbedingt auseinandersetzen.

Der Inhalt des Ausbildungsvertrags sollte einige wichtige Dinge umfassen und auf jeden Fall beinhalten. Folgende Punkte müssen dabei angesprochen werden:

  • Ausbildungsdauer
  • Ausbildungsvergütung
  • Urlaub
  • Arbeitszeit
  • Pausen
  • Probezeit
  • Ausbildung (Ziel, Verlauf, Dauer, überbetriebliche Ausbildung)

Die aufgeführten Punkte erklären sich eigentlich von selbst. Arbeitszeit und Dauer des Urlaubs variieren je nach Alter und Beruf des Auszubildenden. Der Ausbildungsvertrag an sich ist abhängig von mehreren Faktoren und wird beeinflusst von:

  • Berufsbildungsgesetz
  • Handwerkerordnung
  • Ausbildungsordnung
  • Berufsausbildungsvertrag

All diese Verordnungen, Gesetze und Verträge beeinflussen den Ausbildungsvertrag. Sie bilden die Rechtsgrundlage für den Vertrag. Mit dem Ausbildungsvertrag kommen auf den Auszubildenden und den Betrieb allerdings auch einige Rechte und Pflichten hinzu. Der Auszubildende muss zum Beispiel:

  • regelmäßig sein Berichtsheft führen und unterzeichnen lassen
  • die Berufsschule regelmäßig besuchen (Schulpflicht)
  • eine Weisungsgebundenheit eingehen
  • die Betriebsordnung einhalten
  • gegenüber dem Betrieb die Schweigepflicht bewahren
  • seiner Sorgfaltspflicht nachkommen
  • und sein Ausbildungsziel erreichen

Auch der Betrieb hat gegenüber dem Auszubildenden einige Rechte und Pflichten zu wahren. Dazu gehört:

  • den Auszubildenden den Gang zur Berufsschule ermöglichen (Schulpflicht)
  • dem Auszubildenden die geforderten Fähigkeiten näher zu bringen (Ausbildungspflicht)
  • dem Auszubildenden die entsprechende Vergütung regelmäßig zukommen zu lassen
  • die Fürsorgepflicht gegenüber dem Auszubildenden einzuhalten

In der Ausbildung ist es allerdings wichtig aufeinander einzugehen. Es ist immer ein „Geben und Nehmen“. Nicht immer sollte deshalb der Auszubildende auf sein Recht pochen und umgekehrt genauso.

Diese kleine Checkliste soll euch einen kleinen Anhaltspunkt und Überblick über die Bedingungen und Inhalte geben und stellt keine Rechtsbelehrung dar.

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