Noch einmal von uns der Hinweis auf das neue Gesetz der Kraft-Wärme-Kopplung, welches heute in Kraft tritt. Jegliche BHKW-Anlagen, die ab dem heutigen Datum in Betrieb genommen werden, müssen nach den Bestimmungen des KWK-Gesetzes von 2012 betrieben werden. So werden zum Beispiel höhere KWK-Zuschlagszahlungen fällig.
Mit dem Gesetz soll der Zweck erfüllt werden, dass damit noch mehr KWK-Anlagen zum Einsatz kommen. Zumindest könnte man dies als den größten Punkt ansehen. Bis zum Jahr 2020 soll diese auf 25% ansteigen. Durch das KWK-Gesetz 2012 werden die Abnahme und Vergütung von KWK-Strom aus Kraftwerken mit KWK-Anlagen, die Zuschläge für den Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen sowie die Zuschläge für den Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältespeichern geregelt. Wichtig ist noch der Hinweis, dass der KWK-Strom, der nach dem EEG vergütet wird, nicht in dieses Gesetz mit hineinfließt.
Die ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. brachte dazu ein sehr gutes und ausführliches PDF-Dokument heraus. Dort stehen alle Änderungen ausführlich beschrieben.
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