Ursprünglich war eine Steuerbefreiung von fünf Jahren auf E-Autos angesetzt. Diese wurde jetzt jedoch von der Bundesregierung jüngst auf zehn Jahre angehoben.
Noch sind die E-Autos in Deutschland weder bei Verbrauchern noch bei Unternehmen beliebt und es gibt bis jetzt nur 5.000 Elektroautos, die bereits in Deutschland unterwegs sind. Dies soll sich jedoch ändern, denn die Bundesregierung hat sich in Sachen E-Autos so Einiges vorgenommen. Bis zum Jahr 2020 wolle man 1 Million solcher Autos auf Deutschlands Straßen sein. Bis 2030 wolle die Regierung gleich 6 Millionen Elektroautos auf deutschen Straßen fahren sehen.
Dies sind also ambitionierte Ziele, die die Bundesregierung nun mit der Verabschiedung neuer Gesetze unterstützen will. Damit gelte ab nun eine Kfz-Steuerbefreiung von zehn Jahren für alle diejenigen Autobesitzer, die Strom mit ihrem Auto tanken. Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist dabei Teil des „Regierungsprogramms Elektromobilität“, welches bereits seit letztem Jahr besteht. Durch dieses Programm wollte man erreichen, dass Verbraucher wie auch Firma den Strom als eine echte Alternative zu Diesel oder Benzin wahrnehmen.
Alle Besitzer von E-Autos, die nun an der Förderung durch die gerade verabschiedete Steuerbefreiung teilnehmen wollen, müssen dabei jedoch den Aktionszeitraum beachten. Der Steuernachlaß gilt nämlich nur für alle zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2015 neu zugelassenen E-Autos. Selbst Verbraucher, die ihr Elektroauto bereits im Vorjahr erworben haben, können also ebenfalls von dieser staatlichen Förderung profitieren. Dies gilt im Übrigen auch für von Firmen betriebene E-Autos und hierbei sogar für Nutzfahrzeuge.
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