Gaskunden müssen zukünftig unrechtmäßigen Preiserhöhungen innerhalb von drei Jahren widersprechen. Dies entschied der Bundesgerichtshof und sorgte damit für eine Klarstellung. Danach erlöschen die Ansprüche der Kunden.
Das Urteil betrifft Haushalte, die mit dem Versorger ein sogenanntes Sondervertragsverhältnis abgeschlossen haben. Darin hatten die Unternehmen jahrelang eine Klausel verwendet, die ihnen eine stete Anhebung der Preise erlaubte.
Diese hatte der BGH bereits im Jahre 2008 für unwirksam erklärt. Offen blieb aber bis jetzt, wer zuviel gezahltes Geld von den Gasversorgern zurückbekommt. Diese Frage hat der BGH nun zugunsten der Energiewirtschaft entschieden. „Aus der Sicht des Verbraucherschutzes hätten wir uns ein anderes Urteil gewünscht“, sagt Bettina Dittrich von der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Energiewirtschaft sprach dagegen von einer Entscheidung mit Augenmaß.
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